• 24. April 2024 21:42

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Die IG Brummton Rhein-Neckar-Kreis heißt Sie willkommen!

Wer sind wir – Über die Initiative
Wir sind Bürger, die tieffrequenten Schall/Infraschall wahrnehmen, den sog. Brummton. Dieser Schall trat irgendwann in unser Leben. Bei einigen schon vor Jahren, andere hören ihn erst seit ein paar Wochen.


Auf der Suche nach den Lärmquellen konnten wir die Ursache im Haus ausschließen. Einige von uns haben sich an die zuständigen Behörden gewandt, jedoch ohne Erfolg.
Anlagen, die diesen Schall verursachen sind z. B.: (Blockheiz-)Kraftwerke, Biogasanlagen, Windräder, Kompressoren, Ventilatoren, große Industrieanlagen, die heute vollautomatisiert immer mehr Massen bewegen und rund um die Uhr laufen. Auch Luftwärmepumpen in direkter Nachbarschaft sind potenzielle Lärmquellen.

Beim sog. Brummton handelt es sich um tieffrequenten Schall bzw. Infraschall. In vielen Fällen ist es kein gleichmäßiger Brummton, der im Wohnbereich ankommt. Der Brummton wird eher als Wummern, Dröhnen, Stampfen wahrgenommen. Manche vergleichen ihn mit einem dumpfen Motorgeräusch, wie ein Schiffsmotor oder Flugzeug. Die meisten hören ihn im ganzen Haus, manchmal auch draußen.

Frequenzen unter 100 Hz bezeichnet man als tieffrequenten Schall, von Infraschall spricht man bei Frequenzen unter 20 Hz. Tieffrequenter Schall bzw. Infraschall hat einige Besonderheiten. Der Schall kann sich – bei hohem Schalldruck – über weite Entfernungen ausbreiten, da er eine größere Wellenlänge hat als höher frequenter Schall. Der Schall kann auch als Erschütterung und Vibration ankommen. Das nennt man dann Körperschall. Der Schall lässt sich nicht durch Maßnahmen wie Schallschutzfenster etc. abhalten.

Da das menschliche Ohr im Allgemeinen nicht so tief hören kann, nehmen die meisten Menschen tiefe Frequenzen nicht bewusst wahr.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen und Symptome:
Die dauerhafte Belastung durch tieffrequenten Schall kann wie anderer Lärm auch zu erheblichem Stress mit den bekannten Stressreaktionen wie Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen und in der Folge zu Herzkreislaufkrankheiten etc. führen.

Eine hohe Belastung durch tieffrequenten Schall kann außerdem Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schmerzen in verschiedenen Organen, Ohrendruck oder Tinnitus auslösen. Besonders gravierend sind die Folgen von anhaltenden Schlafstörungen oder Schlaflosigkeit.

Warum braucht es eine Initiative?

Beschwerden über tieffrequenten Schall/Infraschall gibt es in ganz Deutschland, und es werden immer mehr. Für die Klärung der Ursachen und Abhilfe wird aus unserer Sicht wenig getan, obwohl einschlägige Studien bekräftigen, dass auf diesem Gebiet noch viel Forschungsbedarf besteht. Einige Informationen finden Sie auf dieser Webseite unter ‚Links‘.

Eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Beurteilung von tieffrequentem Schall wird seit Jahren gefordert. Eine Änderung ist noch nicht in Sicht.

Was wollen wir erreichen?
Wir sind der Ansicht, dass man dieses Problem nicht mehr nur auf lokaler Ebene und alleine lösen kann.
– Wir möchten das Problem auf eine Ebene der sachlichen Prüfung bringen.
– Wir fordern, dass die Auswirkungen und die Belastungen durch Tieffrequenzen genauer untersucht werden am Immissionsort, am Emissionsort (sofern bekannt).
– Wir fordern, dass für alle tieffrequent lärmverursachenden Anlagen eine Genehmigung und Regelprüfung auf tieffrequente Emissionen zur Pflicht wird.*
– Bei Betroffenheit sollte der Bürger mehr Möglichkeiten haben, seine Rechte geltend zu machen.
– Wir fordern, dass Maßnahmen erfolgen aus den Empfehlungen bereits vorhandener Studien und weitere gezielte Forschung durchgeführt wird.

Aufgrund einer gründlich ermittelten Datenlage könnten die gesetzlichen Regelungen so gestaltet werden, dass bereits bei der Planung von Anlagen besonders auch tiefe Frequenzen Beachtung finden.

* Anmerkungen:
EE-Anlagen mit mehr als 50 MW (Megawatt) gehören zu den sog. IED-Anlagen (Industrial Emissions Directive). Diese unterliegen neben der Genehmigung einer Regelprüfung. Tiefe Frequenzen werden zwar berücksichtigt, sind jedoch sehr schwierig zu prognostizieren.

Bis 1 MW ist keine Genehmigung für eine Anlage, wie z. B. ein Blockheizkraftwerk oder eine Biogasanlage, erforderlich. Jedermann kann ein solches Kraftwerk betreiben.

Von 1 MW bis 50 MW ist eine Genehmigung erforderlich, jedoch keine Regelprüfungen. Tieffrequente Emissionen oder Infraschall sind nicht Gegenstand der Beurteilung im Genehmigungsverfahren. Das bedeutet, dass die Anlagen nur nach Ermessen der zuständigen Aufsichtsbehörde im laufenden Betrieb geprüft werden.

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